StudentInnen des ISW, sowie SchülerInnen der BSPA mit gültigem Hörer- oder Schülerausweis können nach einer Einschulung durch eine oder einen Lehrbeauftragten einen Benutzungsausweis für die Konditionsräume KO 1 und KO 3 erhalten.
IndividualsportlerInnen können einen Benutzungsausweis für Laufbahn und Tennisplatz erwerben.
Bei der Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzulegen. Der Benutzerausweis ist frühestens eine Woche nach Beantragung bei Hrn. Peter Lenz (USZ 1 / 2. Stock) zu folgenden Zeiten abzuholen:
Während des Semesters
Mo. 09:00 - 12:00
Di. und Do. 13:00 – 15:00
In den vorlesungsfreien Monaten Februar, Juli, August, September
Di. und Do. 09:00 – 11:00
Nutzungszeiten
Die Sportstätten sind, soweit frei, zu folgenden Zeiten benutzbar, im Winter maximal bis Einbruch der Dunkelheit:
Mo.-Fr. 07:30 - 20:00
Sa., So. und Feiertag 07:30 – 17:30
Es gibt keinen Allein-Anspruch auf die betreffenden Anlagen.